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Allgemeine Auftragsbedingungen für Übersetzer

1. Geltungsbereich  (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und  seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder  gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist.  (2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Übersetzer  nur verbindlich, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.

2. Umfang des Übersetzungsauftrags  Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung  sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte  Ausfertigung der Übersetzung.  

3. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers  (1) Der Auftraggeber hat den Übersetzer rechtzeitig über gewünschte  Ausführungsformen der Übersetzung zu unterrichten (Verwendungszweck, Lieferung  auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der  Übersetzung etc.). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, überlässt der  Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug,  sodass der Übersetzer eventuelle Fehler beseitigen kann. Namen und Zahlen sind  vom Auftraggeber zu überprüfen.  (2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig  sind, stellt der Auftraggeber dem Übersetzer bei Erteilung des Auftrags zur  Verfügung (Terminologie des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen,  Abkürzungen, interne Begriffe etc.).  (3) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der mangelnden oder verzögerten  Lieferung von Informationsmaterial und Anweisungen ergeben, gehen nicht zu  Lasten des Übersetzers.  (4) Der Auftraggeber übernimmt die Haftung für die Rechte an einem Text und  stellt sicher, dass eine Übersetzung angefertigt werden darf. Von entsprechenden  Ansprüchen Dritter stellt er den Übersetzer frei.

4. Rechte des Auftraggebers bei Mängeln  (1) Der Übersetzer behält sich das Recht auf Nacherfüllung vor. Der Auftraggeber  hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung möglicherweise  enthaltenen Mängel. (2) Der Anspruch auf Nacherfüllung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe  des Mangels geltend gemacht werden.  (3) Beseitigt der Übersetzer die geltend gemachten Mängel nicht innerhalb einer  angemessenen Frist oder lehnt er die Mängelbeseitigung ab oder ist die  Mängelbeseitigung als gescheitert anzusehen, so kann der Auftraggeber nach  Anhörung des Auftragnehmers auf dessen Kosten die Mängel durch einen anderen  Übersetzer beseitigen lassen oder wahlweise die Herabsetzung der Vergütung  verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt als  gescheitert, wenn auch nach mehreren Nachbesserungsversuchen die Übersetzung  weiterhin Mängel aufweist.

5. Haftung  (1) Der Übersetzer haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Nicht als grobe  Fahrlässigkeit einzustufen sind Schäden, die durch Computerausfälle und  Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden  sind. Der Übersetzer trifft durch Anti-Virus-Software hiergegen Vorkehrungen. Die  Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt ausschließlich im Falle der Verletzung von  Hauptpflichten.  (2) Der Anspruch des Auftraggebers gegen den Übersetzer auf Ersatz eines nach Nr.  5 (1) Satz 4 verursachten Schadens wird auf 5.000 EUR begrenzt; im Einzelfall ist  die ausdrückliche Vereinbarung eines höheren Schadensersatzanspruchs möglich.  (3) Der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung nach Nr. 5 (1) und (2) gilt nicht  für Schäden eines Verbrauchers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder  der Gesundheit.  (4) Ansprüche des Auftraggebers gegen den Übersetzer wegen Mängeln der  Übersetzung (§ 634a BGB) verjähren, sofern nicht Arglist vorliegt, in einem Jahr  seit der Abnahme der Übersetzung. (Hinweis: Diese Bestimmung ist nur anwendbar bei  Verträgen mit Unternehmern, nicht jedoch auf Verträge mit Verbrauchern)  
(5) Die Haftung für Mangelfolgeschäden ist entgegen § 634a BGB auf die gesetzliche  Verjährungsfrist beschränkt. Hiervon bleibt § 202 Abs. 1 BGB unberührt.

6. Berufsgeheimnis  Der Übersetzer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren,  die ihm im Zusammenhang mit einer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt  werden.  

7. Mitwirkung Dritter  (1) Der Übersetzer ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags Mitarbeiter oder  fachkundige Dritte heranzuziehen.  (2) Bei Heranziehung von fachkundigen Dritten hat der Übersetzer dafür zu sorgen,  dass sich diese zur Verschwiegenheit entsprechend Nr. 6. verpflichten.

8. Vergütung  (1) Die Rechnungen des Übersetzers sind fällig und zahlbar ohne Abzug innerhalb  von 14 Tagen nach Rechnungsdatum.  (2) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.  (3) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die  Erstattung der tatsächlich angefallenen und mit dem Auftraggeber abgestimmten  Aufwendungen. In allen Fällen wird die Mehrwertsteuer, soweit gesetzlich  notwendig, zusätzlich berechnet. Der Übersetzer kann bei umfangreichen  Übersetzungen einen angemessenen Vorschuss verlangen. Der Übersetzer kann mit  dem Auftraggeber vorher schriftlich vereinbaren, dass die Übergabe seiner Arbeit  von der vorherigen Zahlung seines vollen Honorars abhängig ist.  (4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und  Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Diese unterschreitet  die jeweils geltenden Sätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes  (JVEG) nicht.

9. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht  (1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des  Übersetzers. Bis dahin hat der Auftraggeber kein Nutzungsrecht.  (2) Der Übersetzer behält sich ein etwa entstandenes Urheberrecht vor.

10. Rücktrittsrecht  Soweit die Erteilung des Übersetzungsauftrags darauf beruht, dass der Übersetzer  die Anfertigung von Übersetzungen im Internet angeboten hat, verzichtet der  Auftraggeber auf sein möglicherweise bestehendes Widerrufsrecht für den Fall,  dass der Übersetzer mit der Übersetzungsarbeit begonnen und den Auftraggeber  hiervon verständigt hat.  

11. Anwendbares Recht  (1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches  Recht.  (2) Die Vertragssprache ist Deutsch.

12. Salvatorische Klausel  Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder  Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung  ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis bzw. dem  angestrebten Zweck möglichst nahe kommt.

13. Änderungen und Ergänzungen  Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sind nur gültig, wenn sie schriftlich  vereinbart worden sind. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses  selbst.